In Zusammenarbeit mit der österreichischen Hagelversicherung gib es ab sofort einen Versicherungsschutz für gekaufte Zuchtrinder gegen Verendung und Nottötung infolge Unfall und Krankheit. Der Versicherungsschutz gilt ab Zuschlag in der Versteigerungshalle. Die Versicherung ist gültig für Zuchtkühe, Zuchtkalbinnen und Zuchtstiere – ausgenommen sind Nutzrinder (auch Tiere mit Eutermängel) und Zuchtkälber.

Fakten:

  • Nur bei Verendung und Nottötung infolge Unfall und Krankheit
  • Versicherungsbeginn ab Zuschlag in der Versteigerungshalle
  • Haftungsdauer Inland bis 14 Tage nach der Versteigerung
  • Export (EU-27 plus EWR-EFTA-Länder) bis 7 Tage nach der Versteigerung
  • für Zuchtkühe, Zuchtkalbinnen und Zuchtstiere

 

Versicherungssumme:

  • Verbleib Inland: Zuschlagspreis plus 13 % Mwst.
  • Bei Export: Zuschlagspreis netto
  • Etwaige Schlachterlöse bzw. Versicherungserlöse etc.  werden in Abzug gebracht
  • Limitiert mit € 5.000,- bei weiblichen Tieren, mit € 7.500,- bei Zuchtstieren

 

Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:

  • nicht versichert sind Zuchtkälber und Nutzrinder inkl. Tiere mit Eutermängel
  • Unfälle bei Transportfahrten, bei denen gesetzliche Bestimmungen nicht eingehalten wurden
  • Transportmittelunfälle, wenn ein Anspruch auf Schadensersatz einem Dritten gegenüber vorliegt
  • Tod und Nottötung durch anzeigepflichtige Krankheiten bzw. Seuche
  • Todgeburten von trächtigen Zuchtrindern
  • Tiere bei Exporten, die aufgrund von Einfuhruntersuchungen und Qualitätsmängel im Importland ausselektiert, geschlachtet oder getötet werden

 

Bei Schadensfall:

  • Unverzügliche Meldung an das Büro der Rinderzucht Salzburg 06542-68229 bzw. an office[at]rinderzuchtverband.at
  • Bekanntgabe der Todesursache bzw. Bestätigung des Tierarztes (bei Export: des Amtstierarztes)
  • Bei Verendung die Abholbestätigung der Tierkörperverwertung
  • Bei Nottötung mit teilweiser oder vollständig verwertbaren Schlachtkörper ist eine Schlachtbestätigung (Schlachtprotokoll) und eine Abrechnung vorzulegen
  • Bekanntgabe ob eine weitere Tierversicherung vorliegt
  • Unfälle bildlich dokumentieren

 

Bei Fragen stehen unsere Mitarbeiter selbstverständlich gerne zur Verfügung.