Allgemeine Geschäftsbedingungen Online-Tiermarkt


Stand: Juli 2019

Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Verkauf bei Vermittlungsgeschäften der Rinderzucht Salzburg (nachfolgend kurz Verband genannt) erfolgt nur nach diesen Bestimmungen, die für die Käufer und Verkäufer bindend sind.

  2. Rechtsbeziehungen finden nur zwischen dem Verkäufer und Käufer statt. Der Verband stellt nur seine Internetseite für die Bewerbung der Tiere zur Verfügung. Auch in Beanstandungsfällen hat der Käufer grund-sätzlich mit dem Verkäufer zu verhandeln.

  3. Der Verband übernimmt keinerlei Haftung hinsichtlich des Verkaufes oder der Bezahlung der Tiere, für die aufgetriebenen Tiere selbst oder für Sach- und Personenschäden, die sie verursachen, weder Mitgliedern noch Nichtmitglie-dern gegenüber.

  4. Das versteigerte Rind bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.

Zulassung als Verkäufer

  1. Es werden nur Tiere zugelassen, welche vorschriftsmäßig gekennzeichnet sind (Tierkennzeichnungsverordnung), für die ein einwandfreier Abstammungs- und Leistungsnachweis beigebracht werden kann.

Erstellung von Inseraten

  1. Alle Eingaben zum Tier müssen korrekt eingegeben werden
  2. Mit dem Moment der Übergabe steht das Tier auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Übernahme hat spätestens 7 Werktage nach Beendigung des Angebots zu erfolgen.
  3. Die Abrechnung erfolgt über den Verkäufer.

Gewährleistungbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Verkäufer leistet Gewähr nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches, insoweit in diesen Verkaufsbestimmungen hierüber nicht zusätzliche Bestimmungen getroffen sind.
  2. Er haftet besonders für solche Krankheiten und Mängel, die nachweislich bei der Übernahme des Tieres bereits vorhanden waren, wenn sie die Eignung zur Zucht und Nutzung erheblich beeinträchtigen. Wird auf vorhandene Fehler unter den Anmerkungen beim Angebot hingewiesen, so tritt hierfür keine Gewährleistung ein.
  3. Der Verkäufer ist verpflichtet, ihm bekannte Mängel eines Zuchttieres schon bei der Erstellung des Inserates unter Anmerkungen einzutragen. Nach der Inseratenerstellung aufgetretene Mängel sind unverzüglich nachzutragen bzw. der Rinderzucht Salzburg zu melden.
  4. Mängel, die im Inserat unter Anmerkungen eingetragen sind können vom Käufer nicht reklamiert werden.
  5. Bei der Abholung sichtbare Mängel müssen vor der Verladung reklamiert werden.
  6. Der Verkäufer haftet für die Richtigkeit der angegebenen Abstammung. Der Käufer ist berechtigt, die Richtigkeit dieser Abstammung mittels DNA Analyse auf seine Kosten überprüfen zu lassen.
  7. Falls die Abstammung nicht bestätigt wird, ist der Kauf zu wandeln.
  8. Der Verkäufer ist verpflichtet, auf Befragen des Käufers über die in den letzten 2 Wochen vor der Übergabe durchgeführte Fütterung und Haltung des verkauften Tieres wahrheitsgetreu und erschöpfend Auskunft zu geben.