Wichtige INFOS: BIO | GTP
Anwendung von Arzneimitteln in BIO Betrieben
Die BIO-Kontrollstellen in Deutschland verlangen eine Bestätigung über die in den letzten 12 Monaten durchgeführten Arzneimittelbehandlungen. Durch die größere Nachfrage an Bio-Kühen bayrischer Käufer und der damit verbundenen Weitergabe von Aufzeichnungen, hat der Vorstand beschlossen, diese gleich im Zuge des Verständigungsschreibens anzugeben.
Als Behandlung gelten:
- Trockensteller
- Jegliche Art von antibiotischen Behandlungen, welche mit Wartezeiten verbunden sind (z.B. Euter-, Fruchtbarkeits-, Klauenbehandlungen,…)
Nicht als Behandlung gelten:
- Impfungen
- Parasitenbehandlungen
- obligatorische Tilgungs-Maßnahmen (z.B. Rauschbrandimpfung)
- homöopathischen Arzneimittel
- von Behörden angeordnete Behandlungen im Rahmen von Seuchentilgungsplänen
(z.B. Blauzungenimpfung) - betäubende bzw. schmerzstillende Mittel (z.B. Kastration, Enthornung)
INFO:
Unter einer Behandlung ist nicht die einmalige Verabreichung eines Arzneimittels zu verstehen, sondern die Behandlung einer Krankheit vom Beginn bis zu ihrer Ausheilung. So kann eine wiederholte Verabreichung eines oder mehrerer Arzneimittel oft auch über mehrere Tage notwendig sein, um die Krankheit zu heilen (eine Behandlung). Das erneute Auftreten dieser Krankheit zu einem späteren Zeitpunkt und die damit verbundene Arzneimittelgabe zählt als eine weitere Behandlung.
Die Anzahl der Behandlungen mit chemisch-synthetischen Tierarzneimitteln ist gemäß EU-Bio-Verordnung auf maximal drei Behandlungen innerhalb von 12 Monaten, oder maximal einer Behandlung bei Tieren, deren produktiver Lebenszyklus weniger als ein Jahr beträgt (z.B. Schlachtkälber < 1Jahr) beschränkt. Wir die genannte Anzahl an Behandlungen überschritten, verlieren diese Tiere den Bio-Status.
Wartezeit
Damit ein tierisches Produkt als Bio-Produkt vermarktet werden darf, ist die gesetzliche Wartezeit bei chemisch-synthetischen Arzneimitteln zu verdoppeln.
WICHTIG:
Die Daten werden nicht auf der Milchliste angeführt sondern nur auf Verlangen des Käufers aus Deutschland weitergegeben!
Versteigerungstiere | GTP Gentechnikfreie Produktion
Gilt für konventionelle Betriebe
TIERVERKAUF Versteigerung |Anforderungen:
- Betrieb muss als GTP zertifiziert sein
Milchlieferant an Molkerei (Pinzgaumilch, Salzburgmilch, Tirolmilch)
Kalbinnenaufzuchtbetriebe durch eigene Zertifizierung
Milchlieferant mit ausgelagerter Aufzucht kann gemeinsam zertifiziert werden
(ist mit Kontrollstelle abzuklären) - Unterzeichnete <link file:884 _blank download file>Verpflichtungserklärung muss im Verbandsbüro aufliegen
- Tier muss mind. 1 Jahr auf gentechnikfrei-zertifiziertem Betrieb gehalten werden
- Es wird im Versteigerungskatalog bzw. auf der Milchliste nur angegeben, wenn die Tiere als GTP angemeldet wurden!
BIO Betriebe:
Tiere in Bio Betrieben, welche sich in der Umstellungsphase befinden und die Richtlinien der Gentechnikfreien Produktion erfüllen (mind. 1 Jahr auf gentechnikfrei-zertifiziertem Betrieb sowie gültiges Bio Zertifikat), dürfen als GTP vermarktet werden. Das Tier muss als GTP zur Versteigerung angemeldet werden, damit es im Katalog bzw. auf der Milchliste angeführt wird!
WICHTIG: Der Verkäufer haftet für die Richtigkeit der Angaben!
Für Fragen und Informationen: Barbara Wurnitsch |06542 68229| <link mail window for sending>b.wurnitsch@rinderzuchtverband.at