Körung Fleckviehzuchtstiere
Bei der Fleckviehfachausschusssitzung im Jänner 2017 wurde beschlossen, dass ab Herbst 2017 alle Versteigerungsstiere (Herdebuch A und C) einen verpflichtenden Genomtest aufweisen müssen.
Stiere ohne Genomtest dürfen nicht mehr aufgetrieben werden.
Für die Herbstversteigerung muss der Genomtest bis spätestens 01. September von einem Mitarbeiter des Rinderzuchtverbandes durchgeführt werden. Die genomischen Zuchtwerte, alle Erbfehler und das Balkendiagramm der Exterieurbeurteilung werden veröffentlicht.
Ab dem 01. Jänner 2018 muss jeder gekörte Stier, egal ob Körung bei der Versteigerung oder Hofkörung, genotypisiert sein. Stiere mit den Erbfehlern DW (Zwergwuchs), ZDL (Zinkdefizienz-like Syndrom) und A (Spinnengliedrigkeit) werden nicht mehr gekört bzw. zur Zucht zugelassen. Dies gilt auch bei den Natursprungstieren.