Förderungseckpunkte Original Pinzgauer
Bedingungen zur Erlangung einer Förderprämie
1. Für Betriebe, die an der Maßnahme „Seltene Nutztierrassen“ teilnehmen wollen, ist der Beitritt zum Landeskontrollverband (LKV) des jeweiligen Bundeslandes bzw. zu einer anerkannten Zuchtorganisation verpflichtend.
2. Alle förderbaren Tiere sind je nach Betriebsart einer Leistungskontrolle zu unterziehen (Milch- oder Fleischleistungsprüfung nach den Bestimmungen des jeweiligen Landeskontrollverbandes).
3. Die Bestätigung der Reinrassigkeit erfolgt direkt durch die verantwortliche Organisation (VO) = Rinderzuchtverband Salzburg, Mayerhoferstraße 12, 5751 Maishofen. Die Freigabe der Tiere erfolgt durch die VO online über eine Zugriffsmöglichkeit auf die beantragten Tiere. Die jeweils betroffenen Zuchtverbände haben dazu die entsprechende Vorarbeit zu leisten (Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen).
4. Reinrassigkeit: Als reinrassige Zuchttiere (männlich/weiblich) im Rahmen des Generhaltungsprogrammes werden jene Tiere angesehen, die mindestens zwei Generationen Abstammung (Eltern und Großeltern) haben und einen Fremdgenanteil von höchstens 6,25% aufweisen. Die Berechnung der Genanteile erfolgt über das EDV-Programm (RDV = Rinderdatenverbund) der ZuchtData GmbH mit Sitz in Wien.
Die zur Maßnahme gemeldeten Original Pinzgauer-Tiere sind immer reinrassig zu belegen.
Neuerung:
Ab dem Antragsjahr 2017 dürfen männliche Zuchttiere (Belegstiere, Deckstiere) einen Fremdgenanteil von maximal 3,125% aufweisen. Ab dem zweiten Antragsjahr erfolgt die Kontrolle auf die letzte Abkalbung und deren Nachkommen. Allfällige Fremdgenanteile werden im Zuchtbuch erfasst und auf allen züchterischen Unterlagen (zum Beispiel Versteigerungskatalog usw.) ausgewiesen.
Bei den weiblichen Tieren bleibt die Grenze eines Fremdgenanteiles bei 6,25%.
5. Ab der Förderperiode 2020 ist davon auszugehen, dass nur noch 100% reinrassige Tiere gefördert werden können.