Änderung KÖRUNG Fleckviehstiere

Ab der Stierversteigerung Herbst bzw. ab 01.01.2018 gibt es folgende Änderungen:

Ab Stierversteigerung Herbst 2017:

  • Alle Fleckvieh Stiere (Herdebuch A und C) verpflichtender Genomtest.
  • Ohrstanzprobe muss bis spätestens 1.8.2017 gezogen werden.
  • Stiere, welche keinen Genomtest aufweisen dürfen nicht aufgetrieben werden.
  • Das aktuelle Ergebnis der  genomischen Testung wird im Versteigerungskatalog veröffentlicht.


Ab 1.1.2018
Verpflichtender Genomtest für alle Fleckviehstier (Versteigerung und Hofkörung)
Stiere mit genetischen Besonderheiten: DW (Zwergwuchs), ZDL (Zinkdefizienz-like Syndrom) und A (Spinnengliedrigkeit), werden nicht mehr für die Zucht zugelassen.

<link https: zar.at service zuchtwerte genetische-besonderheiten-und-erbfehler fleckvieh.html _blank external-link-new-window external link in new>Hier erhalten Sie nähere Informationen über genetische Besonderheiten bzw. Erbfehlern beim Fleckvieh