Vermarktungsinfo Blauzunge (Stand 27.09.2024)
Einstellkälber:
Die Vermarktung von Einstellkälbern ist weiter möglich, jedoch gelten ab 30.09.2024 folgende Bestimmungen:
- Gesunde Kälber über 80 kg Lebendgewicht können ohne jegliche Insektizid/Repellent-Behandlung vermarktet werden
- Gesunde Kälber mit einem Lebendgewicht zwischen 60 und 80 kg (Mindestalter 22 Tage) müssen zwingend mit einem zugelassenen Insektizid/Repellent behandelt werden. Diese Behandlung muss mindestens 14 Tage vor der Vermarktung durchgeführt werden. Für eine Lieferung am 30.09.2024 muss die Behandlung also spätestens bis zum 15.09.2024 erfolgt sein.
- Die Insektizid/Repellent-Behandlung ist am Viehverkehrsschein zu dokumentieren, dazu gibt es Formvorschriften (siehe Musterlieferschein)
- Die Blutentnahme für den PCR-Test, der für eine Verbringung ins Ausland nötig ist, findet im Rindersortierstall in Bergheim statt
- Tiere mit einem positiven PCR-Testergebnis gehen wieder zum Herkunftsbetrieb retour
Vorgehen bei der Behandlung:
- Kälber, die in den nächsten Wochen vermarktet werden sollen, müssen mit einem zugelassenen Insektizid/Repellent (Liste anbei) behandelt werden.
- Die Behandlung muss spätestens 14 Tage vor der Vermarktung erfolgen.
- Die Präparate sind verschreibungspflichtig und können nur über den Tierarzt bezogen werden.
- Ein Nachweis über die Behandlung muss durch einen entsprechenden Vermerk am Viehverkehrsschein erfolgen (Musterlieferschein)
- Eine allfällige Wartezeit (die zugelassenen Insektizide/Repellents haben 17 bis 18 Tage Wartezeit) muss am Viehverkehrsschein angegebenen werden
Schlachtrinder:
Weiterhin uneingeschränkte Vermarktung ohne Insektizid/Repellent-Behandlung möglich! Achtung: bei Schlachttieren aller Kategorien muss bei einer Behandlung mit Insektizide/Repellents die gesetzliche Wartezeit eingehalten werden. (Wartezeit Fleisch laut beigefügter Liste beachten)
Zuchtrinder:
Die nächste Zuchtrinder-Versteigerung findet am Donnerstag, den 03. Oktober 2024 in Maishofen statt. Die Tiere dafür wurden wie bereits schon informiert 14 Tage vorher mit einem Insektizid/Repellent behandelt. Zusätzlich zum Auftriebsschein muss ein Viehverkehrsschein ausgefüllt werden, auf dem die Behandlung mit Insektizid/Repellent bestätigt wird (G = Tier ist gesund, R = Repellentbehandlung + Datum der Behandlung). Eine allfällige Wartezeit (die zugelassenen Insektizide/Repellents haben 17 bis 18 Tage Wartezeit) muss am Viehverkehrsschein angegebenen werden. Bio-Tiere verlieren ihren Bio-Status aufgrund einer offenen Wartezeit nicht und können als Bio-Tier verkauft werden.
Die Blutentnahme für den benötigten PCR-Test erfolgt zentral am Versteigerungsgelände beim Auftrieb. Mit einem negativen PCR-Testergebnis ist eine Verbringung ins benachbarte Ausland z. B. Italien (Ausnahme Südtirol) und Deutschland möglich.
Tiere mit einem positiven PCR-Testergebnis gehen wieder zum Herkunftsbetrieb retour und der Verkauf wird rückgängig gemacht.
Tiere ohne einer Behandlung mit einem Insektizid bzw. Repellent können zur Versteigerung aufgetrieben werden, können aber nicht ins Ausland verbracht werden (wird auf Milchliste vermerkt)
Die weiteren Versteigerungen finden wie geplant statt. Für 17. Oktober können noch Tiere bis Mittwoch 02.10. angemeldet werden.
Ablauf Vermarktung über Versteigerung:
- Mindestens 14 Tage vor Versteigerung Behandlung mit Insektizid/Repellent (siehe beiliegender Liste)
- Nur gesunde Tiere anliefern
- Am Viehverkehrsschein muss die Repellent-Behandlung dokumentiert werden, zusätzlich Dokumentation einer allfälligen Wartezeit
- Blutabnahme für PCR-Test wird zentral auf der Versteigerung gemacht
- Bei positiven PCR-Test Kaufwandlung, Tier geht retour zum Herkunftsbetrieb
Bitte die neuen Regelungen beachten, um eine reibungslose Vermarktung sicherzustellen!
Ihr Team der Rinderzucht Salzburg