Versteigerung - Tiere anmelden

Versteigerungstiere können über das RDV4M zur Vermarktung angemeldet werden.

Hier geht's zur Erklärung!

Fotos von Verkaufstieren

Wir versuchen die angemeldeten Tiere bestmöglich zu präsentieren!

Gerne stellen wir Bilder der Verkaufstiere vor der Versteigerung auf unsere Facebook und Instagram Seite. Hierfür bitte qualitativ gute Bilder bis Dienstagabend (18 Uhr) vor der Versteigerung via WhatsApp an 06648132700 (Eva Hörl) oder via Mail an e.hoerl[at]rinderzuchtverband.at schicken. Bitte die Bilder mit der Katalognummer und Besitzer vermerken!

Diese Bilder werden dann auf die Facebook u. Instagram Seite der Rinderzucht Salzburg gestellt und können von unseren über 8.000 „Follower“ gesehen und auch gerne geteilt werden.

Die veröffentlichten Tiere müssen verpflichtend bei der Versteigerung aufgetrieben werden (ausgenom-men sind unvorhersehbare Schwierigkeiten z.B.: positiver Schalmtest).

 


 

Tiere, welche nicht zur Versteigerung aufgetrieben werden, bitte bis spätestens Mittwoch (Tag vor der Versteigerung) 10.00 Uhr im Verbandsbüro abmelden!!

Stiermarkt

Mittwoch (Tag vor der Verstiegerung)

Auftrieb bis 14:00 Uhr Zuchtstiere wiegen & messen.
Im Anschluss
Körung der Zuchtstiere.
Achtung: Alle Stiere, die zur Verstiegrung gemeldet sind, müssen SPRUNGTAUGLICH sein!

 


 

Donnerstag – Versteigerungstag:

7.30 Uhr – 8.30 Uhr: Auftrieb Zuchtkälber
6.30 Uhr – 8.00 Uhr: Auftrieb Großrinder Rasse Pinzgauer
6.30 Uhr – 9.00 Uhr: Auftrieb Großrinder Rasse Fleckvieh & Holstein

Zu spät kommende Tiere werden im Anschluss an die Versteigerung verkauft

  • Bitte die Tiere an den zugeteilten Standplatz hängen
  • Zulassungsschein (färbig) ist gleichzeitig auch Lieferschein und muss beim Eintrieb zur Waage vollständig ausgefüllt und unterschrieben abgegeben werden
  • Offensichtliche und verborgene Mängel sind der Kommission bekannt zu geben, um etwaige Unannehmlichkeiten nach der Versteigerung zu vermeiden
  • Eine nichtzufriedenstellende Melkbarkeit (unter 2,0 l/min.) ist ebenfalls bekannt zu geben
  • Ab 12.00 Uhr VERPFLICHTENDES eigenständiges Melken nach Versteigerung durch die Verkäufer (Milchabgabe in Milchkammer des Rampenstalles möglich)
  • Die AMA-MELDUNGEN für den Verkäufer übernimmt der Rinderzuchtverband (auch für nicht abgegebene Tiere) - in diesem Fall für den Heimtransport im Büro einen Lieferschein ausfüllen!!
  • Um das Tierwohl zu gewährleisten sind die Tiere bei niedrigen Temperaturen nach dem Waschen abzutrocknen, um eine Erkältung zu vermeiden!

 

Der Verkäufer haftet für die Angaben auf der Zulassungskarte und der Milchliste!

Versteigerungsreihenfolge

1) 9.15 Uhr – Kälberversteigerung (pünktlicher Beginn), Verkäufer sind dafür verantwortlich,
     dass die Kälber nach der Versteigerung in den Sägespäne-Stall gebracht werden
2) 10.00 Uhr – Großrinderversteigerung (PI – FL – HF)
3) Nutztiere ALLER RASSEN (nach HF-Zuchtrinder)
4) Tiere mit Eutermängel

Das Nachfahren bei Nichtabgabe ist nur mehr am Ende der jeweiligen Rasse möglich!
Den Anweisungen des Versteigerungspersonals und der Ordnerdienste des Straßenverkehres ist unbedingt Folge zu leisten.
Auch ist eine zeitige Anlieferung notwendig und der Programmablauf ist einzuhalten, damit eine geordnete Versteigerung stattfinden kann.


Anwendung von Arzneimitteln bei BIO-Tieren

Die BIO-Kontrollstellen verlangen oftmals eine Bestätigung über die in den letzten 12 Monaten durchgeführten Arzneimittelbehandlungen. Diese Arzneimittelbescheinigung wird nur auf Verlangen des Käufers weitergeben.

Als Behandlung gilt:

  • Trockensteller
  • Jegliche Art von antibiotischen Behandlungen, welche mit Wartezeiten verbunden sind (z.B. Euter-, Fruchtbarkeits-, Klauenbehandlungen,…)

 

Nicht als Behandlung gilt:

  • Impfungen
  • Parasitenbehandlungen
  • obligatorische Tilgungs-Maßnahmen (z.B. Rauschbrandimpfung)
  • homöopathischen Arzneimittel
  • von Behörden angeordnete Behandlungen im Rahmen von Seuchentilgungsplänen (z.B. Blauzungenimpfung)
  • betäubende bzw. schmerzstillende Mittel (z.B. Kastration, Enthornung)

 

INFO:
Unter einer Behandlung ist nicht die einmalige Verabreichung eines Arzneimittels zu verstehen, sondern die Behandlung einer Krankheit vom Beginn bis zu ihrer Ausheilung. So kann eine
wiederholte Verabreichung eines oder mehrerer Arzneimittel oft auch über mehrere Tage notwendig sein, um die Krankheit zu heilen - dies wird als eine Behandlung gezählt. Das erneute Auftreten dieser Krankheit zu einem späteren Zeitpunkt und die damit verbundene Arzneimittelgabe zählen als eine weitere Behandlung. Die Anzahl der Behandlungen mit chemisch-synthetischen Tierarzneimitteln ist gemäß EU-Bio-Verordnung auf maximal drei Behandlungen innerhalb von 12 Monaten, oder maximal einer Behandlung bei Tieren, deren produktiver Lebenszyklus weniger als ein Jahr beträgt (z.B. Schlachtkälber < 1 Jahr) beschränkt. Wird die genannte Anzahl an Behandlungen überschritten, verlieren diese Tiere den Bio-Status.

Wartezeit: damit ein tierisches Produkt als Bio-Produkt vermarktet werden darf, ist die gesetzliche Wartezeit bei chemisch-synthetischen Arzneimitteln zu verdoppeln.

WICHTIG: Die Daten werden nicht auf der Milchliste angeführt sondern nur auf Verlangen des Käufers weitergegeben!