BVD-Freiheit für ganz Österreich!

Was bringt uns die neu erlangte BVD-Freiheit gemäß AHL?

Seit 17. Februar 2022 wurde ganz Österreich aufgrund der erfolgreichen BVD-Bekämpfung, gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2014 der Kommission vom 17. Februar 2022, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union, L 37 vom 18.2.2022, der Status „seuchenfrei“ in Bezug auf BVD zuerkannt.

Dies bedeutet, dass alle Tiere, die nach Österreich verbracht werden, BVD-Virus(Antigen) frei sein müssen, und nicht geimpft sein dürfen. Dies müssen die ausländischen Amtstierärzte im TRACES-Zeugnis bestätigen. Sehr große Aufmerksamkeit sollte aber - vor allem bei Milchviehbetrieben - auch auf die BVD-Antikörperfreiheit gelegt werden. Dies wird nicht automatisch mit dem TRACES-Zeugnis bestätigt, sondern bleibt in der eigenen Verantwortung. Daher die Empfehlung: Ohne negative, aktuelle Einzeltieruntersuchung auf BVD-Ak kein Zukauf aus dem Ausland!

Betriebe, welche bisher ihren BVD-Status mittels regelmäßigem Jungtierfenster oder aufgrund Untersuchung aller nachgeborener Kälber durch Verwendung der weißen AMA-Ohrstanze aufrechterhalten haben, dürfen weiterhin alle Rinder auch OHNE BVD-Untersuchung in Verkehr setzen. Die Einsendung von Gewebeproben der AMA-Ohrstanze ist daher nicht notwendig, ebenso wenig wie die Durchführung eines Jungtierfensters.

Für alle milchliefernden, amtlich anerkannt BVD-freien Betriebe ändert sich nichts. Das Land Salzburg lässt wie bisher die Tankmilch mindestens einmal jährlich beproben und übernimmt weiterhin die Kosten dafür.

Die Überwachung des Status „BVD-frei" erfolgt auch im Jahr 2022 in Beständen ohne Tankmilch durch ein Stichprobenprogramm. Dazu werden in wenigen, durch das Bundesministerium ausgewählten Betrieben Blutproben durch Amtstierärztinnen und Amtstierärzte entnommen. Dies ist ebenfalls kostenfrei für die Betriebe.

Allfällig noch am Betrieb lagernde weiße AMA-Ohrmarken mit Probebehälter können nicht zurückgeschickt werden. Die Ohrmarken können trotzdem weiterverwendet werden, ein Einsenden der Probe ist natürlich nicht mehr vorgeschrieben.

Für den Almauftrieb auf Salzburger Almen ist kein Almzeugnis mehr erforderlich. Almbetreiber in anderen Bundesländern könnten solche Zeugnisse noch verlangen. Diese sind bei den örtlichen Veterinärbehörden zu beantragen. 

Für Tiere, die nicht in Salzburg, Tirol oder Oberösterreich gemeldet sind, muss die jeweilige Bezirkshauptmannschaft kontaktiert werden.

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