Rinderkennzeichnung: Einheitlich im linken Ohr

Mit der im Sommer 2019 wirksamen Änderung der Rinderkennzeichnungs-Verordnung 2008 wurde die elektronische Kennzeichnung von Rindern in Österreich eingeführt.

Bei einer ersten Evaluierung, bei der unter anderem auch Erhebungen in Betrieben durch die Landeskontrollverbände durchgeführt wurden, wurde die Notwendigkeit einer Regelung abgeleitet, auf welchem Ohr des Kalbes die elektronische Ohrmarke eingezogen werden soll.

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT), die Agrarmarkt Austria (AMA) sowie die ZAR, die Landwirtschaftskammer Österreich (LK Ö) und die Landeskontrollverbände (LKV) haben die Situation analysiert. Im Zuge von umfangreichen Erhebungen in der Praxis und Gesprächen mit Firmenvertretern hat sich gezeigt, dass für die Mehrheit der aktuell in Österreich verwendeten Stalltechnik die elektronische Ohrmarke auf der linken Seite des Kalbs angebracht werden soll.

Die elektronische Ohrmarke für Rinder ist auf dem linken Ohr des Rindes anzubringen. Zur Orientierung bzw. Klarstellung des linken Ohrs, ist immer von der Blickrichtung des Rindes auszugehen. Die elektronische Ohrmarke ist leicht am Symbol für Drahtlosnetzwerke (WLAN) zu erkennen.